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Heizungswartung: Was gemacht wird, was sie kostet und ob sie Pflicht ist

Eine Heizungswartung kostet im Einfamilienhaus meist 80 bis 260 €. Vorgeschrieben ist sie regelmäßig, aber ohne festes Intervall. Was dazugehört und wer sie bezahlt.

Bernd Lücke

16. September 2026

Symbolbild: Bei der Heizungswartung wird die Therme geöffnet, gereinigt und die Verbrennung gemessen.

Bei der Heizungswartung reinigt und prüft ein Fachbetrieb Ihre Heizung und stellt sie so ein, dass sie sicher und sparsam läuft. Im Einfamilienhaus kostet ein Termin je nach Heizungsart meist zwischen 80 und 260 €, bei Pelletheizungen auch mehr. Die meisten Hersteller empfehlen eine Wartung pro Jahr, am besten vor der Heizperiode. Das Gesetz verlangt eine regelmäßige Heizungswartung, schreibt aber kein festes Intervall vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Wartung gehören vor allem die Reinigung von Brenner oder Wärmetauscher und die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen. Bei Gas und Öl werden auch die Abgaswerte gemessen.
  • Kosten laut co2online (Stand Mai 2026): Gas im Schnitt 130 €, Wärmepumpe 140 €, Öl 160 €, Pellet 215 €.
  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt eine regelmäßige, fachkundige Wartung, nennt aber kein Intervall.
  • Der Schornsteinfeger ersetzt die Wartung nicht. Er misst die Abgaswerte, die Heizung selbst wartet der Heizungsbauer.
  • 20 % der Arbeitskosten mindern Ihre Steuer. Vermieter dürfen die Wartung auf die Nebenkosten umlegen.

Was wird bei der Heizungswartung gemacht?

Eine Wartung ist mehr als ein kurzer Blick auf den Kessel. Was genau dazugehört, hängt von der Heizungsart ab:

Heizungsart

Das gehört zur Wartung

Gas-Brennwertheizung

Brenner und Wärmetauscher reinigen, Zündung und Flammenüberwachung prüfen, Siphon und Kondensatablauf reinigen, Abgaswerte messen, Gasdichtheit am Gerät prüfen

Ölheizung

Düse und Ölfilter tauschen, Brenner und Kessel reinigen, Abgaswerte messen, Ölleitungen und Tank auf Sicht prüfen

Wärmepumpe

Außengerät und Verdampfer reinigen, Kondensatablauf prüfen, Kältekreis auf Dichtheit und Elektrik kontrollieren, Betriebsdaten und Heizkurve auswerten

Bei allen Heizungen

Anlagendruck und Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil, Pumpe und Regelung prüfen, Warmwassereinstellung kontrollieren, Protokoll erstellen

Wichtig ist das Protokoll. Darin steht, was geprüft und was getauscht wurde. Heben Sie es auf, es hilft bei Garantiefragen und beim nächsten Termin.

Wartung, Inspektion, Reparatur: der Unterschied

Bei einer Inspektion schaut der Fachbetrieb nach und misst. Die Wartung geht weiter: Dazu gehören die Reinigung und der Tausch kleiner Verschleißteile wie Dichtungen, Düsen oder Filter. Eine Reparatur behebt dagegen einen Defekt und wird extra berechnet. Der Unterschied spielt später bei Wartungsverträgen und Nebenkosten eine Rolle.

Nicht zur Wartung gehört der hydraulische Abgleich. Er wird einmal gemacht und stellt die Wassermengen im ganzen Haus ein, mehr dazu im Ratgeber Hydraulischer Abgleich.

Was kostet eine Heizungswartung?

Im Einfamilienhaus kostet eine Wartung meist zwischen 80 und 260 €. co2online hat dafür Handwerksbetriebe befragt. Grundlage ist ein Einfamilienhaus mit 130 m² aus dem Jahr 1995:

Heizungsart

Übliche Spanne

Durchschnitt

Gasheizung

80 – 220 €

130 €

Wärmepumpe

110 – 220 €

140 €

Ölheizung

120 – 260 €

160 €

Pelletheizung

110 – 370 €

215 €

Quelle: co2online, Stand Mai 2026, Umfrage unter Handwerksbetrieben. Kosten je Wartungstermin im Einfamilienhaus.

Teurer wird es, wenn viele Verschleißteile fällig sind, die Anlage stark verschmutzt ist oder die Anfahrt weit ist. Für Wärmepumpen nennen einzelne Hersteller auch Werte um 400 € im Jahr. Die Spanne ist groß, weil der Umfang je nach Gerät und Vertrag sehr unterschiedlich ausfällt.

Heizungswartung von der Steuer absetzen

Die Arbeitskosten der Wartung zählen als Handwerkerleistung. Sie mindern Ihre Einkommensteuer um 20 %, höchstens um 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Dafür brauchen Sie eine Rechnung, und Sie müssen überweisen, Barzahlung wird nicht anerkannt. Materialkosten wie Ersatzteile zählen nicht mit.

Wie oft sollte die Heizung gewartet werden?

Für Gas- und Ölheizungen empfehlen die meisten Hersteller eine Wartung pro Jahr. Bei Wärmepumpen reichen je nach Hersteller ein bis zwei Jahre, weil nichts verbrennt und weniger verschmutzt.

Und reicht bei der Gasheizung eine Wartung alle zwei Jahre? Gesetzlich schreibt niemand ein Intervall vor. Maßgeblich ist die Anleitung des Herstellers, vor allem wenn Sie eine Garantie behalten wollen. Wer länger wartet, riskiert, dass Verschmutzungen und falsche Einstellungen lange unbemerkt bleiben und die Heizung mehr verbraucht als nötig.

Der beste Zeitpunkt ist der Sommer oder Frühherbst. Dann sind Termine leichter zu bekommen als mitten in der Heizperiode, und Sie gehen mit einer geprüften Anlage in den Winter.

Ist die Heizungswartung Pflicht?

Ja, aber ohne festen Rhythmus. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt in § 60 GModG, dass Betreiber die Teile ihrer Heizung, die den Wirkungsgrad wesentlich beeinflussen, regelmäßig warten und instand halten. Dafür ist Fachkunde nötig. Ein festes Intervall nennt das Gesetz nicht.

Dazu kommen drei praktische Gründe für eine regelmäßige Wartung:

  • Die Garantie: Viele Hersteller knüpfen ihre Garantie an eine regelmäßige Wartung nach Anleitung. Fehlt der Nachweis, kann der Anspruch verloren gehen.
  • Die Sicherheit: Bei Gas- und Ölheizungen geht es auch um Abgase. Eine verschmutzte oder falsch eingestellte Anlage kann gefährliches Kohlenmonoxid bilden.
  • Der Verbrauch: Ablagerungen an Brenner und Wärmetauscher verschlechtern den Wirkungsgrad. Die Heizung braucht dann mehr Brennstoff für dieselbe Wärme.

In Gebäuden ab sechs Wohnungen kommen weitere Prüfpflichten hinzu: Neue Wärmepumpen brauchen dort eine Betriebsprüfung, ältere Heizungen eine Heizungsprüfung nach 15 Jahren (§§ 60a und 60b GModG). Für das Einfamilienhaus gelten diese Regeln nicht.

Schornsteinfeger oder Heizungsbauer: Wer macht was?

Schornsteinfeger und Heizungsbauer haben unterschiedliche Aufgaben. Der Schornsteinfeger kommt aus gesetzlichen Gründen und prüft Abgase und Abgaswege. Die Heizung selbst wartet der Heizungsbauer.

Schornsteinfeger

Heizungsbauer

Aufgabe

Abgasmessung, Feuerstättenschau, Prüfung der Abgaswege

Reinigung, Prüfung und Einstellung der Heizung, Tausch von Verschleißteilen

Grundlage

Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV), Kehr- und Überprüfungsordnung

§ 60 GModG, Vorgaben des Herstellers

Wie oft

Abgasmessung bei Öl und Gas alle 2, 3 oder 5 Jahre, je nach Alter und Regelung

Hersteller empfehlen meist jährlich

Wärmepumpe

kommt nicht, es gibt keine Abgase

Wartung nach Herstellervorgabe

Messintervalle nach § 15 der 1. BImSchV für Öl- und Gasheizungen ab 4 kW: alle drei Jahre, wenn die Anlage höchstens zwölf Jahre alt ist, danach alle zwei Jahre, mit selbstkalibrierender Verbrennungsregelung alle fünf Jahre.

Wärmepumpe warten: Was anders ist

Eine Wärmepumpe hat keinen Brenner und keinen Schornstein. Die Wartung ist deshalb meist einfacher und günstiger, wartungsfrei ist die Anlage aber nicht. Der Fachbetrieb reinigt Außengerät und Verdampfer, prüft Kondensatablauf, Kältekreis und elektrische Anschlüsse und kontrolliert bei Erdwärmepumpen den Frostschutz der Sole.

Mindestens so wichtig ist ein Blick in die Betriebsdaten. Laufzeiten, häufiges Takten und die Heizkurve zeigen, ob die Wärmepumpe effizient arbeitet. Wie Sie den Stromverbrauch Ihrer Anlage einordnen, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch.

Bei manchen Wärmepumpen schreibt außerdem die EU-F-Gase-Verordnung regelmäßige Dichtheitskontrollen vor. Ob das für Ihr Gerät gilt, hängt vom Kältemittel und der Füllmenge ab. Geräte mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290) fallen nicht darunter.

Was Sie zwischen den Terminen selbst tun können

  • Lesen Sie ab und zu den Anlagendruck ab. Welche Werte richtig sind, steht im Ratgeber Heizkörper wird nicht warm.
  • Entlüften Sie Heizkörper, die gluckern oder oben kalt bleiben.
  • Halten Sie den Raum um die Heizung frei. Viele Gasthermen holen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, Lüftungsöffnungen dürfen nicht zugestellt sein.
  • Halten Sie das Außengerät einer Wärmepumpe frei von Laub, Schnee und Pflanzen.
  • Notieren Sie Störungsmeldungen und ungewöhnliche Geräusche und sprechen Sie sie beim nächsten Termin an.
  • Stellen Sie das Warmwasser nicht dauerhaft zu niedrig ein. Warum, erklärt der Ratgeber Legionellen im Trinkwasser.

Wartungsvertrag: Lohnt sich das?

Mit einem Wartungsvertrag kommt der Termin jedes Jahr von selbst. Die Bedingungen solcher Verträge unterscheiden sich deutlich. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Was ist im Preis enthalten, und was kostet extra, etwa Verschleißteile oder die Anfahrt?
  • Wie lange läuft der Vertrag, und wie können Sie kündigen?
  • Gibt es Vorteile bei Störungen, zum Beispiel schnellere Termine?
  • Erfüllt der Vertrag die Wartungsvorgaben Ihres Herstellers?

Ob sich ein Vertrag lohnt, hängt von Ihnen ab. Wer den Termin ohnehin jedes Jahr selbst vereinbart, braucht ihn nicht unbedingt. Wer die Wartung gern vergisst, ist mit einem Vertrag besser beraten.

Mieter und Vermieter: Wer zahlt die Heizungswartung?

In der Mietwohnung kümmert sich der Vermieter um die Wartung. Die Kosten darf er über die Nebenkosten umlegen. Die Betriebskostenverordnung zählt die regelmäßige Prüfung von Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, die Einstellung durch eine Fachkraft, die Reinigung und die Abgasmessung ausdrücklich dazu. Das gilt für die Zentralheizung ebenso wie für die Gastherme in der Wohnung.

Reparaturen sind dagegen keine Betriebskosten und bleiben beim Vermieter. Als Vermieter lassen Sie sich Wartung und Reparatur deshalb am besten getrennt in Rechnung stellen.

Heizung warten lassen: Termin vereinbaren

Unser Kundendienst wartet Ihre Heizung nach den Vorgaben des Herstellers, reinigt die Anlage, tauscht Verschleißteile und stellt den Kessel richtig ein. Für Gasanlagen gibt es zusätzlich unseren Gas-Sicherheits-Check. Ihr Heizungsfachbetrieb aus Salzgitter-Bad für Salzgitter, Braunschweig und Umgebung.

📞 +49 5341 31 046  ·  ✉️ post@helmuthannig.de  ·  📅 Beratungstermin buchen

Mehr dazu: Wartung & Service  ·  Kontakt

Häufige Fragen

Der Fachbetrieb reinigt Brenner oder Wärmetauscher, prüft Sicherheitseinrichtungen, Anlagendruck und Ausdehnungsgefäß, misst bei Gas und Öl die Abgaswerte und stellt die Regelung ein. Verschleißteile wie Dichtungen oder Düsen werden bei Bedarf getauscht. Am Ende steht ein Protokoll.

Im Einfamilienhaus sind laut co2online (Stand Mai 2026) für eine Gasheizung 80 bis 220 € üblich, im Schnitt 130 €. Ölheizungen liegen bei 120 bis 260 €, Wärmepumpen bei 110 bis 220 €, Pelletheizungen bei 110 bis 370 €. Verschleißteile und Anfahrt können den Preis erhöhen.

Hersteller empfehlen für Gas- und Ölheizungen in der Regel eine Wartung pro Jahr, für Wärmepumpen je nach Gerät alle ein bis zwei Jahre. Ein gesetzliches Intervall gibt es nicht. Maßgeblich ist die Anleitung des Herstellers, vor allem wegen der Garantie.

Eine jährliche Pflicht gibt es nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt in § 60 eine regelmäßige, fachkundige Wartung, nennt aber kein Intervall. Viele Hersteller setzen für ihre Garantie eine regelmäßige Wartung voraus. Unabhängig davon misst der Schornsteinfeger bei Gas und Öl die Abgaswerte.

Je nach Hersteller alle ein bis zwei Jahre. Weil nichts verbrennt, ist der Aufwand geringer als bei Gas oder Öl. Geprüft werden Außengerät, Kondensatablauf, Kältekreis, Elektrik und die Betriebsdaten.

Laut einer Umfrage von co2online 110 bis 220 € im Einfamilienhaus, im Schnitt 140 € (Stand Mai 2026). Einzelne Hersteller nennen auch Werte um 400 € im Jahr, weil der Umfang stark schwankt.

Beauftragen muss sie der Vermieter, er darf die Kosten aber über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Die Betriebskostenverordnung zählt Prüfung, Einstellung, Reinigung und Abgasmessung dazu. Reparaturen trägt der Vermieter selbst.

Ja. 20 % der Arbeitskosten mindern als Handwerkerleistung die Einkommensteuer, um bis zu 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Sie brauchen eine Rechnung und müssen überweisen, Barzahlung wird nicht anerkannt.