Eine neue Heizung kostet inklusive Einbau 9.000 bis 35.000 €, je nach System. Eine Gas-Brennwertheizung liegt am unteren Ende, eine Wärmepumpe am oberen. Der Preisunterschied schmilzt allerdings, sobald die Förderung greift: Für Wärmepumpe, Pelletheizung und Fernwärmeanschluss zahlt die KfW bis zu 70 % Zuschuss, höchstens 19.600 €. Für Gas und Öl gibt es nichts. Unterm Strich ist die Wärmepumpe nach Förderung oft nicht teurer als eine neue Gasheizung und im Betrieb deutlich günstiger.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Förderung liegt eine Wärmepumpe bei rund 8.400–19.600 € Eigenanteil, eine Gasheizung ohne Förderung bei 9.000–15.000 €.
- Im Betrieb kostet Wärme aus der Wärmepumpe etwa 7–8 Cent je Kilowattstunde, aus Gas rund 13 Cent, aus Öl rund 15 Cent.
- Die „30-Jahre-Regel“ ist ersatzlos entfallen. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gibt es keine altersabhängige Austauschpflicht mehr.
- Seit dem 21. Juli 2026 entfällt der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Pelletheizungen. Das verschiebt die Rechnung zugunsten der Wärmepumpe.
Was kostet eine neue Heizung? Der Systemvergleich
Die ehrliche Antwort auf „was kostet eine neue Heizung“ lautet: Es kommt darauf an, ob Sie die Anschaffung oder die Gesamtkosten meinen. Ein Ölkessel ist billig in der Anschaffung und teuer im Betrieb. Bei einer Wärmepumpe ist es umgekehrt. Diese Tabelle zeigt beides.
System | Anschaffung inkl. Einbau | Förderung | Eigenanteil | Betriebskosten je kWh Wärme |
|---|---|---|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 20.000 – 35.000 € | bis 70 %, max. 19.600 € | ca. 8.400 – 19.600 € | ca. 7,4 ct |
Pelletheizung | 18.500 – 30.500 € | bis 70 %, max. 19.600 € | ca. 7.000 – 19.000 € | ca. 7,8 ct |
Fernwärme (Anschluss) | 5.000 – 20.000 € | über KfW 458 förderfähig | stark abhängig vom Netz | ca. 14 ct |
Gas-Brennwertheizung | 9.000 – 15.000 € | keine | 9.000 – 15.000 € | ca. 12,8 ct |
Ölheizung | 12.000 – 16.000 € | keine | 12.000 – 16.000 € | ca. 15,6 ct |
Quellen Anschaffungspreise: Marktübersichten 2026. Betriebskosten gerechnet auf die nutzbare Kilowattstunde Wärme, mit Jahresarbeitszahl 3,4 bei der Wärmepumpe (Fraunhofer ISE, Feldtest 2025) und 90 % Nutzungsgrad bei Kesseln. Energiepreise Stand Juli 2026: Wärmepumpenstrom 25 ct/kWh, Erdgas 11,5 ct/kWh inkl. CO₂, Heizöl 14 ct/kWh, Pellets 7 ct/kWh, Fernwärme 14 ct/kWh.
Zwei Zahlen aus dieser Tabelle sind es wert, dass man kurz innehält. Erstens: Nach Abzug der Förderung kann eine Wärmepumpe günstiger sein als eine neue Gasheizung. Zweitens: Sie verbrennt anschließend jedes Jahr rund 40 % weniger Geld für dieselbe Wärme.
Was die Tabelle nicht zeigt, sind die Nebenkosten. Sie entscheiden häufig darüber, ob ein Angebot am unteren oder oberen Rand der Spanne landet.
- Rückbau des Altkessels samt Entsorgung: 500 – 1.000 €. Bei einer Ölheizung kommt der Tankrückbau dazu, je nach Größe und Zugänglichkeit 1.500 – 3.000 €.
- Einzelne Heizkörper tauschen, wenn die Vorlauftemperatur sinkt: 400 – 900 € pro Stück.
- Pufferspeicher und hydraulischer Abgleich: 1.000 – 2.500 €. Beim Abgleich zu sparen ist der teuerste Fehler des ganzen Projekts.
- Elektroanschluss für die Wärmepumpe, oft mit neuem Zählerschrank: 500 – 2.000 €.
- Pelletlager: braucht 3 bis 5 m² und einen trockenen Raum. Das haben nicht alle Häuser.
Heizung erneuern im Einfamilienhaus: eine Beispielrechnung
Nehmen wir ein Haus, wie wir es in Salzgitter oft antreffen: 140 m² Wohnfläche, Baujahr 1972, Fenster in den Neunzigern getauscht, oberste Geschossdecke gedämmt. Ein Ölkessel von 1995 heizt noch, verbraucht aber spürbar. Der Jahreswärmebedarf liegt bei rund 18.000 kWh.
Position | Ölheizung ersetzen durch Öl | Ölheizung ersetzen durch Wärmepumpe |
|---|---|---|
Anschaffung inkl. Einbau | 14.000 € | 28.000 € |
Öltank-Rückbau | – | 2.500 € |
Förderung (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) | 0 € | − 12.880 € |
Eigenanteil | 14.000 € | 17.620 € |
Heizkosten pro Jahr | ca. 2.800 € | ca. 1.325 € |
Ersparnis pro Jahr | – | ca. 1.475 € |
Die Wärmepumpe kostet in diesem Fall 3.620 € mehr als der neue Ölkessel. Nach zweieinhalb Jahren hat sie den Aufpreis über die Heizkosten aber wieder eingespielt. Danach spart sie jedes Jahr weiter, und zwar umso mehr, je stärker der CO₂-Preis steigt.
Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gilt nur, weil der Kessel älter als 20 Jahre ist. Und er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer wartet, zahlt drauf. Ob eine Wärmepumpe in Ihrem Haus überhaupt funktioniert, klärt der Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
Welche Heizung ist 2026 die beste Wahl?
Es gibt keine allgemeine beste Heizung, es gibt nur die passende zum Haus. Diese Matrix fasst zusammen, wann welches System sinnvoll ist.
System | Passt, wenn … | Passt nicht, wenn … |
|---|---|---|
Wärmepumpe | Ihr Haus mit maximal 55 °C Vorlauftemperatur warm wird und ein Aufstellort für die Außeneinheit da ist | der Schallschutz in enger Bebauung nicht lösbar ist oder dauerhaft über 70 °C nötig sind |
Pelletheizung | Sie hohe Vorlauftemperaturen brauchen, viel Wärmebedarf haben und Platz für ein Lager | Sie keinen trockenen Lagerraum haben oder sich nicht um Asche und Beschickung kümmern wollen |
Fernwärme | ein Netz vor Ihrer Tür liegt oder verbindlich geplant ist | der Anschluss weit ist. Dann wird es teuer, und Sie binden sich an einen Anbieter |
Gas-Brennwert | Sie eine Übergangslösung für wenige Jahre brauchen, etwa vor einer Kernsanierung | Sie 20 Jahre Ruhe wollen. Keine Förderung, steigender CO₂-Preis, unklare Rechtslage |
Hybrid (Wärmepumpe + Gaskessel) | Ihr Gaskessel noch jung ist und Sie schrittweise umsteigen wollen | Sie eine Lösung ohne doppelte Wartung und doppelte Technik suchen |
Wenn Sie zwischen der Wärmepumpe und einer der anderen Optionen schwanken, hilft die ausführliche Abwägung im Ratgeber Wann lohnt sich eine Wärmepumpe? Dort rechnen wir auch die Fälle durch, in denen sie sich eben nicht trägt.
Was ist aktuell die billigste Art zu heizen?
Gemessen an den reinen Brennstoffkosten liegen Pellets und Wärmepumpe fast gleichauf bei etwa 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde Wärme. Gas kostet rund 13 Cent, Öl rund 15 Cent je Kilowattstunde.
Über die Lebensdauer gewinnt die Wärmepumpe trotzdem meist. Sie bekommt bis zu 70 % Zuschuss, braucht keine Brennstofflieferung, kein Lager und keinen Schornstein. Der Pelletpreis wiederum hängt am Holzmarkt und war in den vergangenen Jahren volatil. Und seit dem 21. Juli 2026 fehlt der Pelletheizung ein Argument, das sie lange hatte: Der Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 €. Er ist ersatzlos gestrichen.
Muss ich meine Heizung austauschen? Die 30-Jahre-Regel
Kurze Antwort: Sie müssen nicht. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit ist § 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der den Betrieb alter Heizkessel nach 30 Jahren verbot, ersatzlos gestrichen. Im Gesetzestext steht an dieser Stelle nur noch: „§ 72 (weggefallen)“. Eine altersabhängige Austauschpflicht gibt es nicht mehr.
Dabei waren die meisten Hausbesitzer ohnehin nie betroffen. Die alte Regel hatte drei große Löcher:
- Sie galt nur für Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertkessel waren ausdrücklich ausgenommen. Wer nach etwa 1996 einen Kessel bekommen hat, hat meist einen der beiden.
- Sie galt nicht für sehr kleine und sehr große Anlagen, also unter 4 kW oder über 400 kW Nennleistung.
- Sie galt nicht für viele Selbstnutzer. Nach § 73 GEG waren Eigentümer von Häusern mit höchstens zwei Wohnungen ausgenommen, wenn sie am 1. Februar 2002 selbst darin gewohnt haben.
Quelle: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, Bundestags-Drucksache 21/7009 vom 8. Juli 2026. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Auch das früher in § 72 geregelte Betriebsverbot für fossile Kessel ab 2045 ist entfallen. An seine Stelle tritt eine Pflicht für die Brennstoff-Lieferanten: Gas und Heizöl müssen bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden. Die Pflicht wandert also vom Heizgerät zum Brennstoff.
Welchen Kessel habe ich eigentlich? Das steht auf dem Typenschild. Wenn Sie es nicht finden: Ihr Schornsteinfeger weiß es, er prüft die Anlage ohnehin. Ein Anruf spart Ihnen die Suche im Keller. Kontrollieren muss er die 30-Jahre-Regel nun nicht mehr.
Und die 65-Prozent-Regel?
Sie ist Geschichte. Nach dem alten GEG hätten neue Heizungen in Städten über 100.000 Einwohnern, zu denen Salzgitter gehört, ab dem 30. Juni 2026 zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie laufen müssen. Die Frist wurde erst auf den 31. Oktober 2026 verschoben, dann strich das Gebäudemodernisierungsgesetz die Vorgabe ganz. An ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe: Wer neu eine Gas- oder Ölheizung einbaut, braucht ab 2029 einen Bioanteil von 10 % im Brennstoff, ab 2030 sind es 15 %, ab 2035 dann 30 % und ab 2040 schließlich 60 %.
Praktisch heißt das: Wer heute eine fossile Heizung einbaut, geht ein Risiko ein, das niemand seriös beziffern kann. Den aktuellen Stand pflegen wir im Beitrag zum Heizungsgesetz 2026.
Lohnt sich der Austausch alter Heizkörper?
Meistens nicht. Ein 20 Jahre alter Plattenheizkörper gibt genauso viel Wärme ab wie am ersten Tag, denn er hat keine Verschleißteile. Ihn zu tauschen bringt energetisch nichts.
Es gibt eine Ausnahme, und die ist wichtig: Wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, sinkt die Vorlauftemperatur. Dann kann es sein, dass zwei oder drei Heizkörper in den kritischen Räumen zu klein werden, typischerweise im Bad und in Nordzimmern. Diese einzelnen Heizkörper lohnen sich. Alle anderen dürfen bleiben. Was Sie stattdessen tun sollten: die Thermostatventile erneuern und einen hydraulischen Abgleich machen lassen. Das kostet einen Bruchteil und bringt mehr. Details dazu stehen im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau ohne Fußbodenheizung.
Förderung für den Heizungstausch
Gefördert wird der Umstieg auf erneuerbare Wärme, nicht der Kesseltausch an sich. Für Gas- und Ölheizungen gibt es keinen Cent. Zuständig ist die KfW mit dem Programm 458.
Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
Grundförderung | 30 % | für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | alte Heizung mindestens 20 Jahre alt; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
Maximale Förderquote | 70 % | Deckel über alle Boni |
Förderfähige Kosten | 28.000 € | erste Wohneinheit |
Maximaler Zuschuss | 19.600 € | 70 % von 28.000 € |
Quelle: KfW, Produkt 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Konditionen seit 21.07.2026. Stand: Juli 2026.
Zwei Boni sind weggefallen. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Effizienzbonus von 5 % nicht mehr, den es früher für Erdreich- und Wasser-Wärmepumpen gab. Und der Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen ist ebenfalls gestrichen. Wer auf Portalen noch andere Zahlen liest: Die sind vom alten Stand.
Beantragen Sie den Zuschuss, bevor Sie den Auftrag erteilen. Ein Vertrag vor dem Antrag kostet Sie die komplette Förderung. Wir übernehmen die Antragstellung auf Wunsch für Sie.
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Wir sehen uns Ihre Anlage an, rechnen die Heizlast und sagen Ihnen, welches System zu Ihrem Haus passt. Auch dann, wenn es nicht das teuerste ist. Die Förderanträge übernehmen wir auf Wunsch.
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Häufige Fragen zum Heizungstausch
Inklusive Einbau 9.000 bis 35.000 €. Eine Gas-Brennwertheizung kostet 9.000 bis 15.000 €, eine Wärmepumpe 20.000 bis 35.000 €, eine Pelletheizung 18.500 bis 30.500 €. Für Wärmepumpe und Pellets gibt es bis zu 70 % Zuschuss, für Gas und Öl nicht.
Gar nicht mehr. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben, ist § 72 GEG ersatzlos entfallen. Zuvor betraf die Regel ohnehin nur Konstanttemperaturkessel; Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 kW und über 400 kW waren ausgenommen. Wirtschaftlich lohnt der Tausch trotzdem meist.
Pellets und Wärmepumpe, beide bei etwa 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde Wärme. Gas liegt bei rund 13 Cent, Öl bei rund 15 Cent, Fernwärme bei etwa 14 Cent. Über die Lebensdauer gewinnt die Wärmepumpe meist, weil sie gefördert wird und keinen Brennstoff braucht.
In der Regel nicht. Heizkörper verschleißen nicht und geben nach 20 Jahren dieselbe Wärme ab. Sinnvoll ist der Tausch nur bei einzelnen zu kleinen Heizkörpern, wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen. Neue Thermostatventile und ein hydraulischer Abgleich bringen mehr für weniger Geld.
Nein. Gefördert wird nur der Umstieg auf erneuerbare Wärme: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Eine Gas- oder Ölheizung zahlen Sie vollständig selbst.
Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz streicht die 65-Prozent-Regel ersatzlos und nennt Gas- und Ölheizungen ausdrücklich als zulässige Option. Gefördert werden sie nicht. Ab 2029 muss der Brennstoff einen wachsenden Anteil biogener Energie enthalten: 10 %, ab 2030 dann 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %.
Der Austausch selbst dauert zwei bis fünf Arbeitstage. Länger dauert der Vorlauf: Heizlastberechnung, Angebot, Förderantrag und Lieferzeit des Geräts. Rechnen Sie vom ersten Gespräch bis zur fertigen Anlage mit zwei bis vier Monaten.


