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Barrierefreies Bad planen: Maße, Grundrisse & Ausstattung nach DIN 18040

Worauf bei der Planung eines barrierefreien Badezimmers wirklich zu achten ist. Inkl. Grundriss-Beispielen nach DIN 18040.

Bernd Lücke

10. Juli 2026

Barrierefreies Bad planen nach DIN 18040

Ein barrierefreies Bad braucht nach DIN 18040-2 vor jedem Sanitärobjekt eine Bewegungsfläche von 120 × 120 cm, eine bodengleiche Dusche und Türen mit mindestens 80 cm lichter Durchgangsbreite, die nicht ins Bad hineinschlagen. Soll das Bad uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein, gelten 150 × 150 cm Bewegungsfläche und 90 cm Türbreite. Ein barrierefreies Bad lässt sich ab etwa 4,5 m² umsetzen, rollstuhlgerecht wird es realistisch ab rund 8 m².

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Norm kennt zwei Stufen: barrierefrei (120 × 120 cm) und rollstuhlgerecht, in der Norm mit „R” gekennzeichnet (150 × 150 cm).
  • Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Deshalb funktionieren auch kleine Bäder, die auf dem Papier zu eng wirken.
  • Im privaten Bestandsbad ist die DIN keine Pflicht. Pflegekasse und KfW verlangen keine vollständige Normerfüllung.
  • Kosten: 3.000–8.000 € für Einzelmaßnahmen, 12.000–25.000 € für den kompletten Umbau. Die Pflegekasse zahlt bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person.

Wann gilt ein Bad als barrierefrei?

Barrierefrei ist ein Bad, wenn es ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis nutzbar ist. Die technische Übersetzung dieses Satzes steht in der DIN 18040-2, der Norm für barrierefreies Bauen in Wohnungen. Sie beschreibt Bewegungsflächen, Türbreiten, Höhen und Abstände.

Die Norm unterscheidet zwei Stufen, und dieser Unterschied ist der häufigste Grund für Missverständnisse:

  • Barrierefrei bedeutet: nutzbar für Menschen mit Gehhilfe, Rollator oder eingeschränkter Beweglichkeit. Bewegungsfläche 120 × 120 cm.
  • Rollstuhlgerecht heißt in der Norm „mit R-Kennzeichnung” und meint die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Bewegungsfläche 150 × 150 cm, weil ein Rollstuhl darin wenden können muss.

Muss mein Bad die Norm erfüllen?

Nein. Und das ist der Punkt, den die meisten Ratgeber verschweigen. Die DIN 18040-2 ist eine Planungsnorm. Verbindlich wird sie über die Landesbauordnungen, und zwar im Wesentlichen für Neubauten und öffentlich zugängliche Gebäude. Ihr privates Bad im Bestand muss sie nicht erfüllen.

Das ist eine gute Nachricht. In einem 1968er Reihenhaus mit 4 m² Bad lässt sich die Norm oft gar nicht vollständig umsetzen. Trotzdem können Sie ein Bad bauen, das den Alltag spürbar erleichtert. Auch die Pflegekasse verlangt keine DIN-Konformität, sondern dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert. Die KfW wiederum setzt eigene technische Mindestanforderungen an, die in ihrem Merkblatt stehen und nicht deckungsgleich mit der Norm sind.

Barrierefreies Bad: die wichtigsten Maße im Überblick

Diese Tabelle enthält die Maße, auf die es in der Planung ankommt. Die linke Spalte gilt für ein barrierefreies Bad, die rechte für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung.

Element

Barrierefrei

Rollstuhlgerecht (R)

Bewegungsfläche vor jedem Sanitärobjekt

120 × 120 cm

150 × 150 cm

Türen, lichte Durchgangsbreite

mind. 80 cm

mind. 90 cm

Türöffnung

Drehflügeltüren dürfen nicht ins Bad schlagen: nach außen öffnend oder als Schiebetür. Von außen entriegelbar.

Duschplatz

bodengleich, Absatz höchstens 2 cm, rutschhemmender Belag

WC-Sitzhöhe (inkl. Sitz)

46–48 cm empfohlen

46–48 cm

Seitlicher Abstand neben dem WC

mind. 20 cm zu Wand oder Objekt

90 cm auf einer Seite, mind. 30 cm auf der anderen

Rückenstütze hinter dem WC

empfohlen

55 cm hinter der WC-Vorderkante

Stützklappgriffe am WC

empfohlen

28 cm über der Sitzhöhe, 15 cm über die WC-Vorderkante hinaus, lichter Abstand 65–70 cm

Waschtisch, Oberkante

höchstens 80 cm über dem Fußboden

Waschtisch, Beinfreiraum

unterfahrbar

mind. 55 cm tief, mind. 90 cm breit

Spiegel

im Sitzen und im Stehen einsehbar

Armaturen

Einhebel- oder berührungslose Armatur, Warmwasser auf 45 °C begrenzt

Der Trick, der kleine Bäder rettet: Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Die 120 × 120 cm vor dem WC und die 120 × 120 cm vor dem Waschtisch dürfen dieselbe Fläche sein. Auch der Duschplatz zählt als Bewegungsfläche. Wer stur addiert, kommt auf Badgrößen, die niemand hat.

Grundriss-Beispiele für ein barrierefreies Bad

Drei Grundrisse, drei Ausgangslagen. Die Skizzen sind maßstäblich und zeigen das Prinzip. Für die tatsächliche Planung braucht es ein Aufmaß vor Ort, weil Fenster, Steigleitungen und Türanschläge die Anordnung bestimmen.

Kleines barrierefreies Bad: 200 × 240 cm (4,8 m²)

Grundriss kleines barrierefreies Bad, 200 mal 240 Zentimeter Bodengleiche Dusche 120 mal 120 cm hinten links, WC an der rechten Wand, unterfahrbarer Waschtisch an der linken Wand, zentrale Bewegungsfläche 120 mal 120 cm, Tür 80 cm nach außen öffnend. Dusche 120 × 120 WC Wasch- tisch Bewegungsfläche 120 × 120 Tür 80 cm öffnet nach außen 200 cm 240 cm
Prinzipskizze, maßstäblich. Die Bewegungsfläche überlagert Dusche und Waschtisch-Bereich, was DIN 18040-2 ausdrücklich erlaubt.

Das ist der typische Reihenhaus- oder Wohnungsgrundriss. Er erfüllt die 120er-Bewegungsfläche, weil die Dusche mitzählt. Die Badewanne muss dafür weichen. Wie dieser Tausch abläuft, steht im Ratgeber Badewanne zur Dusche umbauen.

Mittleres barrierefreies Bad: 240 × 280 cm (6,7 m²)

Grundriss mittleres barrierefreies Bad, 240 mal 280 Zentimeter Bodengleiche Dusche 120 mal 120 cm hinten links, Waschtisch und WC an der rechten Wand, großzügige zentrale Bewegungsfläche, Tür 90 cm nach außen öffnend. Dusche 120 × 120 Wasch- tisch WC Bewegungsfläche 120 × 120 Tür 90 cm 240 cm 280 cm
Prinzipskizze, maßstäblich. Mehr Platz erlaubt eine breitere Tür und einen komfortableren Abstand zwischen WC und Waschtisch.

Bei dieser Größe wird die Planung entspannt. Sie können die Tür schon auf 90 cm auslegen, auch wenn 80 cm reichen würden. Wenn später doch ein Rollstuhl dazukommt, sparen Sie sich den zweiten Umbau.

Rollstuhlgerechtes Bad mit R-Kennzeichnung: 250 × 340 cm (8,5 m²)

Grundriss rollstuhlgerechtes Bad mit R-Kennzeichnung, 250 mal 340 Zentimeter Bodengleiche Dusche 150 mal 150 cm, unterfahrbarer Waschtisch an der Rückwand, WC an der rechten Wand mit 90 Zentimeter Anfahrbreite, zentrale Bewegungsfläche 150 mal 150 cm, Tür 90 cm nach außen öffnend. Dusche 150 × 150 Waschtisch unterfahrbar WC 90 cm anfahrbar Bewegungsfläche 150 × 150 Tür 90 cm 250 cm 340 cm
Prinzipskizze, maßstäblich. Neben dem WC bleiben 90 cm frei, damit der Rollstuhl seitlich heranfahren kann.

Unter 8 m² wird es mit der R-Kennzeichnung eng, weil die 150er-Flächen und die 90 cm Anfahrbreite neben dem WC viel Grundfläche binden. Wenn Sie diesen Platz nicht haben, ist ein sehr gut geplantes barrierefreies Bad die bessere Lösung als ein schlecht geplantes rollstuhlgerechtes.

Ausstattung: Dusche, WC, Waschbecken, Haltegriffe

Ein barrierefreies Bad entsteht nicht aus einem Katalog, sondern aus Entscheidungen an vier Stellen.

  • Bodengleiche Dusche. Der Übergang darf höchstens 2 cm betragen. Wichtiger als das Maß ist die Abdichtung darunter: Hier wird gespart, hier entstehen die Schäden. Rutschhemmende Fliesen mindestens der Bewertungsgruppe B, ein Duschklappsitz und eine Haltestange in Griffhöhe.
  • WC. Sitzhöhe 46 bis 48 cm inklusive Sitz, also etwa 6 bis 8 cm höher als ein Standard-WC. Beidseitig Stützklappgriffe, die 15 cm über die Vorderkante hinausragen. Ein wandhängendes WC lässt sich in der Höhe frei setzen, ein Stand-WC nicht.
  • Waschtisch. Oberkante höchstens 80 cm, darunter freier Beinraum. Der Siphon gehört flach oder in die Wand, sonst stoßen die Knie an. Ein Unterschrank ist bequem und macht den Waschtisch unbrauchbar für Rollstuhlfahrer.
  • Haltegriffe. Nicht in Gipskarton, nicht in Fliesenkleber. Sie brauchen tragfähige Unterkonstruktion oder Massivwand. Ein Griff, der sich löst, ist gefährlicher als gar keiner.

Die fünf häufigsten Planungsfehler

Aus unserer Praxis, in der Reihenfolge, in der sie uns begegnen:

  1. Die Tür schlägt nach innen. Wer im Bad stürzt, blockiert die Tür. Richtig: Nach außen öffnend oder Schiebetür, und von außen entriegelbar.
  2. Haltegriffe werden nachträglich gesetzt. Nach dem Fliesen ist die Unterkonstruktion nicht mehr erreichbar. Die Positionen gehören in die Rohbauplanung, auch wenn die Griffe erst in fünf Jahren montiert werden.
  3. Der Waschtisch bekommt einen Unterschrank. Stauraum ist verlockend. Er kostet die Unterfahrbarkeit, und die lässt sich später nicht nachrüsten, wenn die Armatur zu weit hinten sitzt.
  4. Die Dusche wird zu klein. 90 × 90 cm fühlt sich großzügig an, bis jemand mit einem Duschhocker darin sitzt und geholfen bekommen soll. 120 × 120 cm ist das Maß, das trägt.
  5. Der Antrag kommt zu spät. Pflegekasse und KfW fördern nur, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wurde. Wer erst den Handwerker beauftragt, verliert den Zuschuss.

Was kostet ein barrierefreies Bad?

Ein kompletter barrierefreier Badumbau kostet 2026 typischerweise 12.000 bis 25.000 €. Einzelne Maßnahmen liegen bei 3.000 bis 8.000 €. Die Spanne ist so breit, weil der Zustand der Bausubstanz entscheidet: Wer Leitungen versetzen und Estrich aufnehmen muss, zahlt am oberen Ende. Wir beraten Sie gerne zu Umbau und Fördermöglichkeiten.

Förderung und Zuschuss der Pflegekasse

Für ein barrierefreies Bad gibt es drei Geldquellen. Sie lassen sich kombinieren, solange nicht derselbe Kostenanteil doppelt gefördert wird.

Quelle

Höhe

Bedingung

Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

bis 4.180 € je Person, bei bis zu vier Berechtigten im Haushalt bis 16.720 €

Pflegegrad 1 bis 5, Antrag vor Auftragsvergabe

KfW 455-B, Einzelmaßnahmen

10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €

förderfähige Kosten bis 25.000 € je Wohneinheit

KfW 455-B, Standard „Altersgerechtes Haus"

12,5 %, max. 6.250 €

förderfähige Kosten bis 50.000 € je Wohneinheit

Steuerbonus (§ 35a EStG)

20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € im Jahr

nur für Kosten, die nicht anderweitig gefördert werden

Quellen: Bundesgesundheitsministerium (Zuschüsse zur Wohnungsanpassung) und KfW, Produkt 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss”. Stand: Juli 2026.

Zwei Dinge, die Geld kosten, wenn man sie nicht weiß: Der KfW-Zuschuss 455-B war von Januar 2025 bis April 2026 überhaupt nicht beantragbar und läuft erst seit dem 8. April 2026 wieder. Das Budget ist begrenzt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stellen Sie den Antrag früh. Und beide Förderungen setzen voraus, dass Sie vor der Auftragsvergabe beantragen, nicht danach.

Welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Antrag Schritt für Schritt läuft, steht im Ratgeber Förderung für ein barrierefreies Bad.

Häufige Fragen zum barrierefreien Bad

Wenn es ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Nach DIN 18040-2 heißt das: 120 × 120 cm Bewegungsfläche vor jedem Sanitärobjekt, eine bodengleiche Dusche mit höchstens 2 cm Absatz und Türen ab 80 cm lichter Breite, die nicht ins Bad schlagen.

Ein Bad, das auf Bewegungseinschränkungen ausgelegt ist: keine Stufen, ausreichend Platz zum Drehen, erreichbare Höhen und sichere Griffe. Es ist nicht automatisch rollstuhlgerecht. Dafür braucht es die R-Kennzeichnung der Norm mit 150 × 150 cm Bewegungsfläche.

Bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Belag, WC mit 46 bis 48 cm Sitzhöhe und Stützklappgriffen, unterfahrbarer Waschtisch mit Oberkante höchstens 80 cm, Spiegel im Sitzen einsehbar, Einhebelarmaturen mit Temperaturbegrenzung auf 45 °C und eine Tür, die nach außen öffnet.

Ein kompletter Umbau kostet 12.000 bis 25.000 €. Einzelne Maßnahmen liegen bei 3.000 bis 8.000 €, eine bodengleiche Dusche allein bei 3.500 bis 7.000 €. Der Zustand der Bausubstanz treibt den Preis stärker als die Ausstattung.

Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1, geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI. Leben mehrere Berechtigte im Haushalt, sind bis zu vier Zuschüsse möglich, also maximal 16.720 €. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Es gibt keine vorgeschriebene Mindestgröße. Praktisch lässt sich ein barrierefreies Bad ab rund 4,5 m² umsetzen, weil sich Bewegungsflächen überlagern dürfen. Für ein rollstuhlgerechtes Bad mit R-Kennzeichnung brauchen Sie realistisch etwa 8 m².

Die Bewegungsfläche und die Türbreite. Barrierefrei verlangt 120 × 120 cm und 80 cm Türbreite, rollstuhlgerecht (in der Norm mit „R” gekennzeichnet) 150 × 150 cm und 90 cm. Beim rollstuhlgerechten WC müssen zusätzlich 90 cm seitliche Anfahrbreite frei bleiben.

Nach DIN 18040-2 darf eine Drehflügeltür nicht in den Sanitärraum schlagen. Sie öffnet also nach außen oder wird als Schiebetür ausgeführt, und sie muss sich im Notfall von außen entriegeln lassen. Wer im Bad stürzt, würde eine nach innen öffnende Tür sonst blockieren.