Für ein barrierefreies Bad zahlt die Pflegekasse 2026 bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Ohne Pflegegrad gibt es den KfW-Zuschuss 455-B: 10 % der Kosten, für einen Badumbau höchstens 2.500 €. In Niedersachsen kommt ein Landeszuschuss von bis zu 40 %, maximal 6.000 €, dazu, wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen. Kombinieren dürfen Sie die Töpfe nur, wenn sie verschiedene Teile des Umbaus bezahlen, mit getrennten Rechnungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wer zuerst unterschreibt, bekommt kein Geld. Ohne Ausnahme.
- Die oft zitierten 6.250 € der KfW gelten nicht für ein Bad, sondern für den Umbau des ganzen Hauses.
- Pflegekasse und KfW für dieselbe Rechnung: geht nicht. Für zwei getrennte Teilmaßnahmen mit zwei Rechnungen: geht.
- Der Landeszuschuss der NBank ist bei einem typischen Bad oft höher als die KfW-Förderung. Kaum jemand kennt ihn.
- Die Krankenkasse zahlt keinen Badumbau. Sie zahlt Hilfsmittel, etwa einen Duschstuhl.
Welche Förderungen für ein barrierefreies Bad gibt es 2026?
Es gibt vier Töpfe für einen barrierefreien Badumbau, und einen fünften, an den viele fälschlich denken.
Träger / Programm | Höhe | Voraussetzung | Kombinierbar? |
|---|---|---|---|
Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person, bei vier Berechtigten bis 16.720 € | anerkannter Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege wird erleichtert | mit KfW nur für einen anderen Teil des Umbaus, mit separater Rechnung |
KfW 455-B (Einzelmaßnahme) | 10 % der Kosten, max. 2.500 € (förderfähig bis 25.000 € je Wohneinheit) | kein Pflegegrad nötig, Fachbetrieb, mind. 2.000 € Investition | nicht mit dem Steuerbonus, nicht mit dem KfW-Kredit 159 |
KfW 455-B (Standard „Altersgerechtes Haus“) | 12,5 % der Kosten, max. 6.250 € (förderfähig bis 50.000 € je Wohneinheit) | ganzes Haus wird umgebaut, Bestätigung durch Sachverständige/n | wie oben |
Land Niedersachsen (NBank, barrierereduzierende Modernisierung) | bis 40 % der Kosten, max. 6.000 € als reiner Zuschuss (bei Gesamtkosten bis 15.000 €) | Eigentum, selbst bewohnt, Einkommensgrenze, 10 % Eigenmittel | vorher mit der Wohnraumförderstelle klären |
Steuerbonus (§ 35a Abs. 3 EStG) | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € im Jahr | nur Lohnanteil der Rechnung, unbar bezahlt | ausgeschlossen für jede Maßnahme, die öffentlich gefördert wurde |
Krankenkasse (§ 33 SGB V) | 0 € für den Umbau | zahlt nur Hilfsmittel, etwa Duschstuhl oder Toilettensitzerhöhung | Hilfsmittel gibt es zusätzlich zum Umbau-Zuschuss |
Quellen: KfW-Merkblatt 455-B, Stand 04/2026 · Bundesgesundheitsministerium, Zuschüsse zur Wohnungsanpassung · NBank-Produktinformation „Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum“, Stand 01.07.2026 · § 35a EStG. Alle Angaben geprüft im Juli 2026.
Ja, eine Badsanierung kann gefördert werden, aber nicht jede. Gefördert wird nur der Teil, der Barrieren abbaut. Schönere Fliesen oder ein zweites Waschbecken zahlt niemand mit. Lassen Sie den barrierefreien Anteil im Angebot getrennt ausweisen. Was ein kompletter Umbau kostet, steht im Ratgeber Badsanierung Kosten.
KfW-Zuschuss 455-B im Detail
Der KfW-Zuschuss 455-B heißt korrekt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“. Für eine Einzelmaßnahme wie einen Badumbau zahlt die KfW 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 €. Bei einem Bad für 12.000 € sind das 1.200 €.
Der teuerste Irrtum bei diesem Programm: Überall stehen 6.250 €. Den Betrag gibt es nur beim Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“, wenn Eingangsbereich, Wege, Treppen, Türen und Bad zusammen die Anforderungen erfüllen und ein Sachverständiger das bestätigt. Für ein einzelnes Bad sind es 2.500 €. Wer mit 6.250 € kalkuliert, hat 3.750 € zu viel eingeplant.
Wer den KfW-Zuschuss beantragen darf
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Und, was oft übersehen wird, auch Mieterinnen und Mieter. Sie müssen mindestens 2.000 € investieren, ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen, und die Rechnung muss unbar bezahlt werden. Barzahlung kostet Sie den Zuschuss.
Den Antrag stellen Sie im KfW-Zuschussportal, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Die Zusage kommt meist am selben Tag, danach dürfen Sie sofort loslegen. Das Geld fließt erst nach dem Umbau, wenn Sie die Rechnungen hochgeladen haben.
Nicht jede Dusche ist förderfähig
Die KfW hat für den Förderbereich „Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen“ technische Mindestanforderungen festgelegt. Die wichtigsten:
- Der Duschplatz muss bodengleich sein. Wenn das baulich nicht geht, darf der Absatz höchstens 20 mm betragen. Der Bodenbelag muss rutschhemmend sein.
- Vor jedem Sanitärobjekt braucht es mittig eine Bewegungsfläche von 90 cm Breite und 120 cm Tiefe. Diese Flächen dürfen sich überlagern.
- Zwischen den Objekten und zur Wand bleiben mindestens 25 cm Abstand. Der Waschtisch ist mindestens 48 cm tief und im Sitzen unterfahrbar.
- Eine Badewanne darf höchstens 50 cm hoch sein oder braucht einen seitlichen Türeinstieg.
- Wird der Raumzuschnitt geändert, muss das Bad mindestens 1,80 × 2,20 m messen, und die Tür muss schieben oder nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
Diese Anforderungen sind nicht die Norm DIN 18040-2. Die KfW fördert Barrierereduzierung. Ein Bad kann ihre Vorgaben erfüllen und trotzdem nicht rollstuhlgerecht sein. Welche Maße wirklich barrierefrei sind, steht im Ratgeber Barrierefreies Bad planen.
Zum Programmstatus: Die 455-B war von Januar 2025 bis zum 7. April 2026 gestoppt und nimmt seit dem 8. April 2026 wieder Anträge an. Für 2026 stehen 50 Millionen Euro bereit, 2024 waren es 150 Millionen. Ist der Topf leer, ist er leer. Warten Sie nicht bis zum Herbst.
Pflegekasse: bis 4.180 € Zuschuss
Wer einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse bis zu 4.180 € für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Das ist der größte Einzelbetrag für ein Bad, und er ist an kein Einkommen gebunden. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.
Bezahlt werden die baulichen Veränderungen, die die häusliche Pflege erleichtern: Rückbau der Wanne, bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen, Haltegriffe, ein höheres WC. Nicht bezahlt wird, was nur schöner ist.
Was Sie über den Betrag hinaus wissen sollten
- Mehrere Personen im Haushalt: Leben zwei pflegebedürftige Personen zusammen, gibt es den Betrag zweimal, bei vier Berechtigten bis zu 16.720 €.
- Der Zuschuss ist nicht einmalig: Ändert sich die Pflegesituation so, dass erneut umgebaut werden muss, kann er ein zweites Mal gewährt werden.
- Pflegegrad 1 genügt. Viele Familien beantragen gar nicht erst, weil sie glauben, es brauche Pflegegrad 3.
- Antrag vor Auftragsvergabe. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag ein, keine Rechnung.
Rechenbeispiel: Ein Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche kostet 5.000 €. Mit Pflegegrad bleiben 820 € bei Ihnen. Wie so ein Umbau abläuft, lesen Sie unter Badewanne zur Dusche umbauen.
Zuschuss ohne Pflegegrad – geht das?
Ja. Ohne Pflegegrad bleiben Ihnen drei Wege, die zusammen an den Pflegekassen-Betrag herankommen.
- KfW 455-B. 10 % der Kosten, maximal 2.500 €. Ein Pflegegrad ist ausdrücklich keine Voraussetzung. Das Programm richtet sich an alle Altersgruppen.
- Landeszuschuss der NBank. Bis zu 40 % der Kosten, wenn Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Für viele Rentnerhaushalte ist das der Fall.
- Steuerbonus nach § 35a EStG. 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Gilt nur für den Lohnanteil, nicht für Material, und die Rechnung muss überwiesen sein.
Achtung beim Steuerbonus: Sobald eine Maßnahme öffentlich gefördert wird, ist der Steuerbonus für genau diese Maßnahme ausgeschlossen (§ 35a Abs. 3 EStG). Sie können die Rechnung auch nicht aufteilen, um wenigstens den Rest abzusetzen. Rechnen Sie vorher nach, was mehr bringt: 1.200 € vom Finanzamt oder 2.500 € von der KfW.
Landesförderung in Niedersachsen: der übersehene Topf
Das Land Niedersachsen fördert die barrierereduzierende Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum über die NBank. Bei Gesamtkosten bis 15.000 € gibt es einen reinen Zuschuss, ohne dass Sie ein Darlehen aufnehmen müssen:
Gesamtkosten der Maßnahme | Einkommensgruppe A | Einkommensgruppen B + C |
|---|---|---|
bis 15.000 € | bis 40 %, max. 6.000 € Zuschuss | bis 40 %, max. 4.500 € Zuschuss |
ab 15.001 € | Zuschuss nur zusammen mit einem zinslosen Darlehen (0 % in den Jahren 1–15) | |
NBank, Produktinformation „Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum“, Stand 01.07.2026.
Für ein Bad mit 12.000 € Kosten bedeutet das: bis zu 4.800 € vom Land. Von der KfW wären es 1.200 €. Deshalb lohnt der Blick nach Hannover, bevor man reflexhaft zur KfW greift.
Die Bedingungen sind enger: Sie müssen Eigentümer sein und selbst dort wohnen, das Gebäude darf höchstens zwei Wohnungen haben, 10 % der Kosten tragen Sie selbst, und Sie müssen nach dem Umbau fünf Jahre lang darin wohnen bleiben. Wer früher schon Landesmittel zur Bildung von Wohneigentum bekommen hat, ist ausgeschlossen.
Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 NWoFG: 21.250 € für eine Person, 28.750 € für zwei Personen, je weiterer Person und je Kind 3.750 € mehr. Gruppe B liegt 40 % darüber. Das klingt niedrig, ist es aber nicht: Gemeint ist ein bereinigtes Einkommen, von dem Werbungskosten und Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung abgezogen sind. Für jede pflegebedürftige oder schwerbehinderte Person kommt ein Freibetrag von 4.000 € dazu. Viele Haushalte, die sich für zu wohlhabend halten, liegen darunter.
Wichtig: Den Antrag stellen Sie nicht bei der NBank, sondern bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Salzgitter. Dort rechnet man Ihnen das Einkommen aus und klärt, ob der Landeszuschuss zusätzlich zum Pflegekassen-Zuschuss auf dieselbe Rechnung fließen darf. Die Produktinformation regelt das nicht eindeutig, und wir behaupten hier lieber nichts, was Ihnen später auf die Füße fällt.
Neutral und kostenlos beraten Sie außerdem das Seniorenbüro und der Pflegestützpunkt der Stadt Salzgitter im Rathaus Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6–8. Auch die KfW rät, vor dem Umbau eine unabhängige Wohnberatung zu nutzen.
So beantragen Sie richtig – Schritt für Schritt
Die Reihenfolge entscheidet über das Geld. Ein Punkt kippt alles: die Unterschrift unter den Auftrag.
Die fünf Fehler, die den Zuschuss kosten
- Zuerst den Auftrag, dann den Antrag. KfW, Pflegekasse und Land verlangen den Antrag vor Vertragsschluss. Ein unterschriebener Werkvertrag gilt bereits als Vorhabensbeginn. Danach ist nichts mehr zu retten.
- Dieselbe Rechnung zweimal einreichen. Pflegekasse und KfW für denselben Teil schließen sich aus. Wollen Sie beides, brauchen Sie zwei getrennte Teilmaßnahmen und zwei Rechnungen: die Dusche über die Pflegekasse, die Türverbreiterung über die KfW.
- Mit 6.250 € rechnen. Für ein Bad sind es 2.500 €.
- Bar bezahlen. KfW und Finanzamt erkennen nur unbar beglichene Rechnungen an. Ein Handwerker, der Bargeld vorschlägt, kostet Sie den Zuschuss.
- Den Steuerbonus obendrauf rechnen. Er ist für geförderte Maßnahmen gesperrt.
Kostenlose Beratung inklusive Förder-Check
Wir sehen uns Ihr Bad an, sagen Ihnen, was baulich geht, und prüfen, welche Töpfe für Sie infrage kommen. Den Kostenvoranschlag für Pflegekasse und KfW bekommen Sie von uns so, wie die Stellen ihn brauchen.
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Häufige Fragen zur Förderung eines barrierefreien Bades
Immer dann, wenn der Umbau Barrieren abbaut und der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wurde. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Ohne Pflegegrad gibt es 10 % von der KfW, höchstens 2.500 €, und in Niedersachsen bis zu 40 % vom Land.
Nur der barrierereduzierende Teil. Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch oder eine breitere Tür sind förderfähig. Neue Fliesen oder ein zweites Waschbecken nicht. Lassen Sie den förderfähigen Anteil im Angebot getrennt ausweisen.
Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person für bauliche Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern: Rückbau der Badewanne, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung. Voraussetzung ist ein Pflegegrad von 1 bis 5. Bei mehreren Berechtigten sind bis zu 16.720 € möglich.
Das Land Niedersachsen fördert über die NBank die barrierereduzierende Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Bei Gesamtkosten bis 15.000 € gibt es einen reinen Zuschuss von bis zu 40 %, maximal 6.000 €. Voraussetzung sind Einkommensgrenzen und 10 % Eigenmittel. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderstelle Ihrer Stadt.
Nicht für denselben Teil des Umbaus, das schließt die KfW im Merkblatt 455-B aus. Möglich ist es, wenn Pflegekasse und KfW zwei verschiedene Teile bezahlen und zwei getrennte Rechnungen vorliegen: die Dusche über die Pflegekasse, den Schwellenabbau im Flur über die KfW.
Ja. Der KfW-Zuschuss 455-B setzt keinen Pflegegrad voraus: 10 % der Kosten, höchstens 2.500 €. Dazu kommt in Niedersachsen der Landeszuschuss von bis zu 40 %, wenn Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Ohne Förderung bleiben 20 % der Arbeitskosten steuerlich absetzbar, maximal 1.200 € im Jahr.
Nein. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel nach § 33 SGB V, etwa einen Duschstuhl oder eine Toilettensitzerhöhung. Sobald in die Bausubstanz eingegriffen wird, ist die Pflegekasse zuständig. Beides schließt sich nicht aus.
Der Umbau von der Badewanne zur bodengleichen Dusche kostet in der Regel 3.000 bis 6.000 €. Muss der Boden aufgebaut oder der Ablauf versetzt werden, sind bis zu 8.000 € realistisch. Mit Pflegegrad bleiben von einem 5.000-€-Umbau 820 € Eigenanteil.


